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Kündigungsschutz
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Kündigungsfristen
Sonstige Fristen
Kündigungsschutzgesetz
Sonstige Fristen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nicht "nach Lust und Laune" kündigen. Es gibt folgende Fristen:

... bei ordentlicher Kündigung

  • Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen.
    Frist: 1 Woche

  • Arbeitnehmer kann dagegen klagen.
    Frist: 3 Wochen

  • Arbeitnehmerin muss Schwangerschaft mitteilen
    Frist: 2 Wochen

  • Arbeitnehmer muss Schwerbehinderung mitteilen
    Frist: 1 Monat

... bei außerordentlicher Kündigung

  • Frist bis zum Ausspruch nach Erkennen des Grundes.
    Frist: 2 Wochen

  • Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen.
    Frist: 3 Tage

  • Arbeitgeber muss Zustimmung des Integrationsamtes beantragen um Schwerbehinderten zu kündigen.
    Frist: 2 Wochen

  • Arbeitgeber muss Zustimmung des Gesundheitsamtes beantragen um Schwangeren zu kündigen.
    Frist: 2 Wochen

  • Arbeitgeber muss einen Antrag beim Arbeitsgericht einreichen um Betriebsratsmitgliedern zu kündigen.
    Frist: 2 Wochen

... beim befristeten Arbeitsvertrag

  • Arbeitnehmer kann Befristung per Klage anzufechten.
    Frist: 3 Wochen

Ausschlussfristen

  • Offene Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
    Frist: je nach Vereinbarung

Arbeitsvertrag

  • Zusammenfassung der Tätigkeiten
    Frist: 1 Monat

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