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Sonstige Fristen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nicht "nach Lust und Laune" kündigen. Es gibt folgende Fristen:
... bei ordentlicher Kündigung
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Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen.
Frist: 1 Woche
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Arbeitnehmer kann dagegen klagen.
Frist: 3 Wochen
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Arbeitnehmerin muss Schwangerschaft mitteilen
Frist: 2 Wochen
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Arbeitnehmer muss Schwerbehinderung mitteilen
Frist: 1 Monat
... bei außerordentlicher Kündigung
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Frist bis zum Ausspruch nach Erkennen des Grundes.
Frist: 2 Wochen
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Arbeitgeber muss Stellungnahme des Betriebsrates einholen.
Frist: 3 Tage
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Arbeitgeber muss Zustimmung des Integrationsamtes beantragen um Schwerbehinderten zu kündigen.
Frist: 2 Wochen
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Arbeitgeber muss Zustimmung des Gesundheitsamtes beantragen um Schwangeren zu kündigen.
Frist: 2 Wochen
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Arbeitgeber muss einen Antrag beim Arbeitsgericht einreichen um Betriebsratsmitgliedern zu kündigen.
Frist: 2 Wochen
... beim befristeten Arbeitsvertrag
- Arbeitnehmer kann Befristung per Klage anzufechten.
Frist: 3 Wochen
- Offene Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
Frist: je nach Vereinbarung
- Zusammenfassung der Tätigkeiten
Frist: 1 Monat
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